Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flöße
1. Auftrag
Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich, auch per Mail, erfolgen. Der Mieter und Fahrer des Floßes muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldung, den Mietvertrag, die AGB ́s sowie die Richtlinien zum Floßfahren mit der Bitte um Begleichung des Rechnungsbetrages und Bestätigung der gebuchten Leistungen per Mail. Erst nach Eingang der geleisteten Zahlung gilt der Auftrag als angenommen.
2. Zahlung
Benzinverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt in bar zu entrichten. Die auf unserer Website angegeben Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Website angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr.
3. Kaution
Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € fällig. Diese wird nach Tourende, soweit sichtlich keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet. Bei größeren Schäden wird die Kaution einbehalten und es greift die persönliche Haftpflichtversicherung des Mieters.
4. Stornogebühren
Nach dem Zahlungseingang ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich, die Anzahlung behält der Vermieter ein.Einzige Ausnahme bei Unwetterwarnung kann der Termin verschoben werden.Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit.
5. Leistungsumfang
Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Mietvertrag festgehalten.
6. Mietzeitraum
Die Mietzeit beginnt und endet mit der im
Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. Nur nach Absprache kann die Abholung
auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen, die Rückgabe auch
später allerdings bis max. 21:00 Uhr. Wenn Flöße und Zubehör vor Ablauf
der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise
Rückerstattung des Mietpreises. Es besteht grundsätzlich kein
Rechtsanspruch auf pünktliche Abreise.
7. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
Der Bootsverleih haftet nicht für Schäden, welche dem Mieter dadurch entstehen könnte, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht. Der Bootsverleih lehnt jede Haftung bei Personenschäden ab.Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat der Bootsverleih das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann der Bootsverleih den ihm entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8. Nutzung
Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Flöße nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Flöße nur bis zur zulässigen Personenzahl von 8 Personen und Höchstzuladung beladen und die Flöße nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt-und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese
vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und biszu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Floß ein Leistungsausfallan einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.Grundsätzlich gilt: das Floß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.
9. Alkohol
Der Floßführer (Kapitän) hat striktes Alkoholverbot. Wir behalten uns vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Flöße nichtauszuhändigen.
10. Nutzung eines Grills
Die Nutzung eineseigenen Grillsauf unseren Flößen ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an unseren Flößen werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § dieser AGB’s.